Voraussetzungen
Bei unserer Genossenschaft können Mitglieder und deren Angehörige (gemäß
§ 15 Abgabenordnung) sowie deren eingetragene Lebenspartner (gemäß § 1 Abs. 1 Lebenspartnerschaftsgesetz) ihr Geld anlegen.
Aber auch alle, die Mitglied werden möchten, sind bei uns willkommen. Jeder, der einen Geschäftsanteil in Höhe von 25,- € gezeichnet hat, wird Mitglied unserer Genossenschaft und kann damit von unseren Sparprodukten profitieren.

Ihre Ansprechpartnerin
Annika
Hansen
Kundenberaterin
Tel.: 0451 61057-711
hansen@luebecker-bauverein.de
