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WIR!
02/15
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Sparen
Satzungsänderung
Auf der Vertreterversammlung am 1. Juni
2015 wurde auch eine Satzungsänderung be-
schlossen. Seit Januar 2013 können nur noch
Mitglieder Sparer sein. Daher wurde eine Än-
derung des Paragraphen § 2, Absatz 3 der ak-
tuellen Satzung erforderlich.
Bisherige Fassung:
§ 2, Zweck und Gegenstand
der Genossenschaft
3. Die Genossenschaft kann eine Sparein-
richtung betreiben. Die Genossenschaft darf
Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern und
deren Angehörigen im Sinne von § 15 Ab-
gabenordnung und Lebenspartnern im Sin-
ne von § 1 Abs. 1 Lebenspartnerschaftsge-
setz annehmen. Die Genossenschaft kann Na-
mensschuldverschreibungen nur an ihre Mit-
glieder und deren Angehörige im Sinne von
§ 1 Abs. 1 Lebenspartnerschafts-
gesetz ausgeben. Eine Bevorzu-
gung von Mitgliedern der Orga-
ne der Genossenschaft ist un-
zulässig.
Künftige Fassung:
§ 2, Zweck und Gegenstand
der Genossenschaft
3. Die Genossenschaft kann eine Spar-
einrichtung betreiben. Die Genossenschaft
darf nur von ihren Mitgliedern Gelder als
Spareinlagen annehmen. Außerdem
kann die Genossenschaft Gelder
von ihren Mitgliedern gegen Aus-
gabe von Namensschuldverschrei-
bungen entgegennehmen. Eine
Bevorzugung von Mitgliedern der Or-
gane der Genossenschaft ist unzulässig.
Von Sparkonten mit dreimonatiger Kündigungsfrist können – soweit nicht anders vereinbart – ohne
Kündigung bis zu 2.000,00 Euro innerhalb eines Kalendermonats abgehoben werden. Für weitere Rück-
zahlungen vor Ablauf der Kündigungsfrist können Vorschusszinsen in Höhe von ¼ des vereinbarten
Zinssatzes längstens für 90 Tage verlangt werden. Stand: 13.10.2014
*Zinssatz variabel
Unser Sparangebot
Bei uns können alle Mitglieder sparen. Aber
auch allen anderen Interessierten bieten
wir diese Möglichkeit. Wer Sparprodukte
abschließen möchte, muss lediglich einen
einzigen Geschäftsanteil von 25 Euro zeich-
nen, um die Mitgliedschaft beim Lübecker
Bauverein zu erwerben.
Unsere Öffnungszeiten
Mo., Di.
9:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 16:30 Uhr
Mi., Fr.
9:00 - 13:00 Uhr
Do.
9:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch
einen Termin vereinbaren, der außerhalb
unserer Öffnungszeiten liegt.
Lübecker Bauverein eG
Spareinrichtung
Königstraße 97 - 99, 23552 Lübeck
Tel.:
0451 61057-700
Fax:
0451 61057-9700
E-Mail:
Festzins-Sparen
Mindestanlage:
2.500,00 Euro
1 Jahr
0,60 % p.  a.
2 Jahre
0,80 % p.  a.
3 Jahre
1,00 % p.  a.
4 Jahre
1,20 % p.  a.
5 Jahre
1,40 % p.  a.
6 Jahre
1,60 % p.  a.
Wachstums-Sparen
Mindestanlage:
1.500,00 Euro
1. Jahr
0,50 % p.  a.
2. Jahr
0,70 % p.  a.
3. Jahr
0,90 % p.  a.
4. Jahr
1,10 % p.  a.
5. Jahr
1,30 % p.  a.
6. Jahr
1,60 % p.  a.
Ziel-Sparen
Mindestrate:
15,00 Euro
1. Jahr
0,70 % p.  a.
2. Jahr
0,90 % p.  a.
3. Jahr
1,10 % p.  a.
4. Jahr
1,30 % p.  a.
5. Jahr
1,50 % p.  a.
6. Jahr
1,70 % p.  a.
7. Jahr
2,00 % p.  a.
8. Jahr
2,20 % p.  a.
9. Jahr
2,40 % p.  a.
10. Jahr
2,60 % p.  a.
Klassik-Sparen
0,50 %* p.  a.
Mietkautions-Sparen
0,50 %* p.  a.
Junior-Sparen
1,50 %* p.  a.
Unsere 6 Sparprodukte im Überblick
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