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WIR!
02/15
Mitglieder
Die illegale Ablagerung von Sperr- und
Sondermüll auf unseren Gemeinschafts-
flächen ist immer wieder Anlass für kos-
tenintensive Aufräumaktionen, die letz-
ten Endes von Einzelnen verursacht
werden, aber von der Gemeinschaft zu
tragen sind. Auch die Zwischenlagerung
von Gegenständen im Bereich der Ver-
kehrsflächen, der Kellergänge und Tro-
ckenböden, der Flucht- und Rettungswe-
ge ist nicht gestattet.
In Lübeck und den umliegenden Krei-
sen ist die Sperrmüllabfuhr zweimal jähr-
Kontaktdaten der Recyclinghofe..
Nachrichten
Wohnungsbrand:
Gefahren vorbeugen!
Die Möglichkeiten zur Entstehung von Woh-
nungsbränden sind vielfältig. Häufig sind de-
fekte oder überlastete Steckerleisten, Ladege-
räte für Handys oder vergessenes Essen auf
dem Herd die Ursache.
Haushaltsgeräte
mit einer hohen Leis­
tungs­aufnahme (z. B. Toaster, Wasserkocher,
Tischgrill), die mit Verlängerungsleitungen
angeschlossen werden, können zu einer
Über­hit­zung und schließlich zum Kabel-
brand führen. Deshalb sollten solche Ge­-
räte immer direkt an eine Steckdose ange-
schlossen werden und nach dem Gebrauch
ausgeschaltet oder der Netzstecker gezogen
werden.
In der Küche
ist häufig der unbeaufsichtigte
Topf auf dem Kochfeld die Ursache für einen
Schwelbrand, der zur Rauchbildung und zu
erheblichem Schaden führen kann. Das Koch-
feld sollte auch nicht als Ablage für Schneid-
bretter oder Kunststoffbehälter dienen.
Im Keller und auf dem Dachboden
dürfen
keine Brandbeschleuniger, Benzinkanister
oder Gasflaschen gelagert werden. Auch das
Abstellen von Sperrmüll in diesen Bereichen
stellt eine erhöhte Brandgefahr dar. In diesem
Zusammenhang kommt dem
Treppenhaus
als Flucht- und Rettungsweg eine besondere
Bedeutung zu. Für die sichere Evakuierung von
Bewohnern und den ungehinderten Zugang
der Rettungskräfte ist maßgeblich der freie
Zugang notwendig. In einem Treppenhaus,
in dem Schuhschränke oder Topfpflanzen ste-
hen, können diese die Rettung im Ernstfall er-
heblich behindern oder gar blockieren.
Wir wollen Ihnen mit diesen Hinweisen hel-
fen, vorbeugend zu handeln und Schaden
von Menschen abzuwenden.
(Kl)
Wissenswertes
Oktober 2014: Dieser Brand auf demDachboden
wurde durch einen technischen Defekt der
Elektroanlage verursacht.
Brandschäden in unseren Genossenschaftswohnungen:
Februar 2015: Hier führte das Ladegerät eines Handys
zu einem Schwelbrand in der Küche.
Schon gewusst?
Sperrmüll im Quartier
lich kostenlos. Die Sperrmüllanmeldung
erfolgt ganz einfach bei Ihrem örtlichen
Entsorgungsunternehmen. Der Sperrmüll
sollte möglichst am Tag der Abholung, je-
doch frühestens einen Tag zuvor abge-
stellt werden. Steht der Sperrmüll für ei-
nen längeren Zeitraum an der Straße,
wächst der Müllhaufen oft sehr schnell an.
Darüber hinaus kann der Sperrmüll auch
direkt bei den regionalen Recyclinghöfen
abgegeben werden. Dieses ist allerdings
nicht mehr kostenfrei.
(Kl)
In Lübeck fallen nur Gebühren an, wenn die zweimalige Abfuhr überschritten oder die Mengenbegrenzung von 3m³ nicht eingehalten wird.
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