Alle Mieter brauchen neuen TV-Vertrag!

Ab Juli 2024 brauchen Sie einen neuen TV-Vertrag! Jeder Mieter muss seinen eigenen Vertrag abschließen.

Es gibt eine Gesetzesänderung, die alle Mieter betrifft. Kabelgebühren sind ab dem nächsten Sommer keine Betriebskosten mehr. Jeder Mieter muss seinen eigenen Vertrag abschließen.

Gesetzeslage

Aktuell empfangen Sie in Ihrer Wohnung über das Breitbandkabel oder eine Satellitenanlage ein TV-Signal. Die Kosten dafür haben wir bisher über die Betriebskosten abgerechnet. Ab dem 1. Juli 2024 können Sie die TV-Empfangsart frei wählen bzw. müssen sich entscheiden, auf welchem Weg Sie künftig Fernsehen empfangen wollen.

Was ist zu tun?
Den Vertrag zur TV-Versorgung mit dem für Ihre Wohnanlage zuständigen Anbieter haben wir bereits den neuen gesetzlichen Bedingungen angepasst. Das bedeutet, dass zukünftig jeder Mieter einen eigenen TV-Vertrag mit diesem Anbieter abschließen muss, um weiterhin die TV-Programme zu empfangen. Anderenfalls kann der Anbieter die Versorgung an Ihrem TV-Anschluss deaktivieren. 

Wenn Sie weiterhin von Ihrem bisherigen TV-Anbieter die Fernseh-Grundversorgung beziehen möchten, können Sie in dem abzuschließenden TV-Vertrag die Kondition nutzen, die wir für Sie bereits in einer Versorgungsvereinbarung verhandelt haben. Diese Vereinbarung gilt für Vodafone Deutschland GmbH und Lehmensiek Kabelnetze & Antennentechnik GmbH. Diese Anbieter werden Ihnen einen Einzelnutzungsvertrag anbieten.

Vorsicht ist geboten!
Um Vorsicht raten wir bei sogenannten „Medienberatern“ an der Haustür oder am Telefon. Diese Anbieter versuchen aufgrund der gesetzlichen Änderung mit teilweise unseriösen Mitteln zusätzliche, meist unnötige Kabelverträge abzuschließen.