Dezember-Abschlag für Gas und Wärme

Der Staat übernimmt die Abschlagszahlungen an die Gas- und Wärmeversorger - Informationsblatt

Dezember-Abschlag für Gas und Wärme: Informationsblatt für Mieterinnen und Mieter

Die Preise für Energie, insbesondere für Erdgas und Wärme, sind in Folge des russischen Angriffskrieges stark gestiegen. Viele Bürgerinnen und Bürger spüren die höheren Energiekosten schon deutlich, viele müssen für die kommenden Wochen und Monate mit weiteren Kostensteigerungen rechnen. Die Bundesregierung arbeitet gerade daran, die Preissteigerung für die Basisversorgung für Gas-, Wärme- und Strom deckeln. Dazu wird sie in Kürze die notwendigen Schritte auf den Weg bringen. Damit die Bürgerinnen und Bürger kurzfristig entlastet werden, übernimmt der Staat die Abschlagszahlungen an die Gas- und Wärmeversorger für den Monat Dezember.

Die Bundesregierung hat in Umsetzung des Endberichtes der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme in einem ersten Schritt das „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG)“ verabschiedet, das am 19.11.2022 in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz übernimmt der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme, um den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Gaspreisbremse zu überbrücken.

Mit diesem Informationsblatt kommen wir den vorgesehenen Informationspflichten nach und informieren Sie insbesondere darüber, wie die Entlastung an Sie weitergebenen werden soll. Es zeigt Ihnen, wie der Erlass des Dezember-Abschlages bei Ihnen als Mieterin oder als Mieter ankommt und ob Sie dafür selbst etwas tun müssen. Dafür ist entscheidend, wie Ihre Wohnung beheizt wird – zentral oder über einen eigenen Gasanschluss in der Wohnung.

Dezember-Abschlag: Informationsblatt für Mieterinnen und Mieter